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Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)

 

Nach der Schule stellt sich für viele Jugendliche die Frage, wie und wo ein sinnvoller Einstieg in die Berufswelt möglich ist.

 

Die Teilnahme an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme kann den Weg in den angestrebten Berufsbereich erleichtern.

 

Im Rahmen dieser Maßnahme stehen den Jugendlichen eine Vielzahl von individuellen Förder- und Qualifizierungsangeboten zur Verfügung.

 

Ablauf der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme:

Zu Beginn die Eignungsanalyse:

Diese Analyse hat das Ziel der Kompetentfeststellung und soll die tatsächlichen Möglichkeiten der Teilnehmer aufzeigen. Die Ergebnisse aus der Eignungsanalyse dienen als Grundlage für die Eingliederung in die Fördermöglichkeiten:

 

Grundstufe: Der Schwerpunkt ist die Berufsorientierung und Berufswahl im Rahmen von betrieblichen Praktika.

 

Förderstufe: Das Kernelement bildet die Sequenz „berufliche Grundfertigkeiten“

 

Übergangsqualifizierung: In dieser Phase sind arbeitsplatzbezogene Einarbeitung, berufliche Grundfertigkeiten und die betriebliche Qualifizierung die Schwerpunkte.

 

Den Teilnehmer werden im Anschluss an die Eignungsanalyse verschiedenen Werkbereichen angeboten, die je nach Unterrichtsstätte variieren können:

 

  • Farb- & Raumgestaltung
  • Garten- & Landschaftsbereich
  • Kosmetik & Körperpflege
  • Lager & Handel
  • Metalltechnik
  • Holztechnik

 

Alle notwendigen Förderungen werden mit der Bildungsbegleitung abgesprochen und verbindlich eingeleitet. Es besteht ein enger Kontakt zur zuständigen Berufsberatung. Eine sozialpädagogische Unterstützung findet während der gesamten Maßnahme statt.

 

Neben der Orientierung und dem Erlernen von Grundfertigkeiten im Werkbereich soll zusätzlich im Praktikum eine berufliche Orientierung, Qualifizierung und Integration ermöglicht werden.

Im Rahmen der BvB ist es möglich, einen Hauptschulabschluss nach der Klasse 9 zu erwerben.

 

Maßnahmedauer: Nach individuellen Voraussetzungen der Jugendlichen zwischen 9 und 18 Monaten.

Berufsschulpflicht: Berufsschulpflichtige Teilnehmer gehen zum Berufskolleg oder erhalten Unterricht im Berufsförderungszentrum.

Arbeitszeiten: Während der Maßnahme gibt es eine fünf Tage Woche mit der Wochenarbeitszeit von 39 Stunden.

In dieser Zeit gelten nicht die gesetzlichen Ferienzeiten,  pro Monat gibt es 2,5 Tage Urlaub.

 

Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme wird im Auftrag der Agentur für Arbeit durchgeführt, eine Anmeldung erfolgt über die zuständige Berufsberatung.

Geldleistungen sind von der Agentur für Arbeit festgelegt.

Unterrichtsstätten:

Arnsberg:
Hüstener Straße 18 - 32
59821 Arnsberg
Tel: 02931/5225-10
Mail:


Meschede:
Steinstraße 28
59872 Meschede
Tel: 0291/202576-13
Mail:














































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